Corona Update 26/2021 - Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G!
Abgelaufenseit gestern (24.11.2021) gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die vorgestern vorgestellt wurde und bis zum 21.12.2021 gültig ist. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir uns erst jetzt mit einem Update bei Ihnen melden. Leider bietet die neue Verordnung Interpretationsspielräume, die wir mit entsprechenden Nachfragen bei der Landesregierung rechtssicher schließen wollten, um Ihnen für Ihre Arbeit eine wirklich verlässliche Information anbieten zu können. Eine entsprechende Rückmeldung der Landesregierung liegt uns seit heute vor.
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:
- Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
- Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.
Ausnahmen (hier gilt 3G)
Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt dann die 3G-Regel:
1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).
3. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o. g. Regeln kontrolliert werden.
Sitzungen und Versammlungen mit 3G
Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen mit 2G
Auch hier gilt die 2G-Regel! Für die Zuschauerzahlen gilt unverändert: Drinnen 5000 plus 50 Prozent der restlichen Kapazität. Draußen ist auch bei mehr als 5000 eine volle Belegung aller Sitzplätze möglich.
Kontrollen
Alle Veranstalter der o. g. Veranstaltungen sind für die Einhaltung der Regeln und entsprechende Kontrollen verantwortlich. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.
Erleichterungen für Vereine aufgrund der Corona-Pandemie werden bis Ende August 2022 verlängert!
AbgelaufenGute Nachricht für Sportvereine: Die Regelungen des COVID-19-Abhilfegesetzes gehen in die Verlängerung.
Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für Vereine geschaffen. Diese Erleichterungen waren zunächst bis zum Ende Jahres 2021 befristet. Jetzt sind diese Regelungen bis zum 31. August 2022 verlängert worden.
Die Regelungen im Überblick:
Vorstände, deren Amtszeit bis zum 31.08.2022 abläuft, bleiben weiterhin, zumindest bis zu diesem Datum, im Amt. Außerdem können Mitgliederversammlungen weiterhin auch ohne Satzungsgrundlage als virtuelle oder hybride Versammlung durchgeführt werden.
Es gelten weniger strenge Voraussetzungen für die Beschlussfassung durch die Mitglieder im Umlaufverfahren. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, eine Mitgliederversammlung in Präsenzform einzuberufen, wenn es das Pandemiegeschehen nicht erlaubt oder eine Durchführung in elektronischer Form für Verein oder Mitglieder nicht zumutbar ist.
Mehr Informationen: Gesetzliche_Erleichterungen_fuer_Vereine_20211013.pdf (vibss.de)
Quelle: Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil 1 Nr. 63, vom 14.09.2021, Seite 4147 ff. Bonn, 13.10.2021
Viele Grüße Jens Lüthge
Vereine zukunftsfähig aufstellen - Ausbildung Ehrenamtsmanager*in und Online-Themenabende im Winter 2021/2022
AbgelaufenAuf unsere Vereine und Vereinsvorstände kamen in den letzten Jahren zahlreiche neue Aufgaben und Herausforderungen zu. Nicht nur die Themen rund um Corona wurden vielfältig, auch gesellschaftliche Einflüsse sind längst im Verein angekommen. Chancengleichheit und gendern, Nachhaltigkeit oder rechtliche Problematiken sind nur einige Beispiele.
Kurzum - die Aufgabenpalette, die erfüllt werden muss, wird stetig größer. Das Zeitkontingent, das jeder einzelne Ehrenamtliche zur Verfügung stellen kann, nimmt oftmals ab. Da hilft es systematisch vorzugehen und die Aufgaben des Vereins auf möglichst viele Schultern zu verteilen und kleine Aufgabenpakete zu schnüren. Ein "Personaler*in" im Verein kann helfen, den Überblick zu behalten, sich frühzeitig um weitere Ehrenamtliche zu kümmern, sie einzuarbeiten, zu begleiten und wertzuschätzen.
Umso wichtiger ist es somit auf diese Veränderungen zu reagieren und seinen Verein zukunftsfähig aufzustellen!
Dabei möchten wir Euch mit zwei Angeboten unterstützen:
1. Ausbildung zum Ehrenamtsmanager*in beim KV NRW
Wir möchten an dieser Stelle ansetzen und unseren Vereinen eine neue Ausbildung anbieten - den Ehrenamtsmanager*in. Wir starten mit dem Basismodul, das sich aus Blended Learning-Phase und einem Online-Präsenztag am Samstag, 19. März 2022 zusammensetzt. Als erster Fachverband in NRW sind wir hier bei der kostenlosen Ausbildung des LSB dabei, nach den 15 Lerneinheiten (á 45 min) der Basisausbildung folgen im Herbst 2022 weitere 15 LE, am Ende wird das Zertifikat "Ehrenamtsmanager*in" erworben.
Anmeldungen können in Kürze auf der Seite der Kanuschule NRW www.kanuschule-nrw.de getätigt werden. Für mehr Informationen schaut gerne in den Anhang oder wendet euch an Sandra Scholzen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: 0203-7381-654.
Übrigens haben wir im Verband zwei ausgebildete Ehrenamtskoordinatoren, die euch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um sich im Dschungel der allgemeinen Angebote zu Vereinsentwicklung, Ehrenamtsstärkung und vor allem zur Ehrenamtsberatung durch das VIBSS-Team des LSB zurechtzufinden.
- Dirk Schaefer (Jugendvorstand) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Sandra Scholzen, (Fachkraft Jugend) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2. Online-Themenabende zum Thema „Vereine zukunftsfähig aufstellen!“
Weiterhin möchten wir Euch in Bezug auf die Zukunftsfähigkeit von Vereinen mehrere Online-Themenabende anbieten. Den Beginn machen wir mit dem Online-Themenabend „Das Ressortprinzip im Verein“ am 02. Dezember 2021 um 18.30 Uhr.
Dort haben wir den VIBSS-Referenten Holger Schmidt zu Besuch, er wird uns das Ressort-Prinzip für Vereine vorstellen. Es ist interessant für alle Vereine, die nach einer zukunftsfähigen Struktur suchen. Diese macht es attraktiver, sich ehrenamtlich zu engagieren, weil „Mammutaufgabenbereiche“ entfallen und die Aufgaben auf diese Weise auf mehrere Schultern verteilt wird. Wir laden alle Interessierten herzlich ein.
Anmeldungen zum Online-Themenabend sind formlos unter Angabe des Namens und des Vereins per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich, bitte mit einem kurzen Vermerk „Themenabend Ressortprinzip“. In der Bestätigungsmail gibt es den Zugang zur Online Veranstaltung über MS Teams.
Leitet diese Angebote gerne an Eure Vereine weiter. Herzliche Grüße aus Duisburg. Jens Jens Lüthge
Ausschreibung der Bezirksfahrt am 23.-24.10.2021 des Bezirks 4 NRW
AbgelaufenVerlegung der Bezirksfahrt
Unter Einhaltung der COVID19 Rahmenbedingungen und Vorschriften verlegen wir die Bezirksfahrt „Ahr“ auf den Rhein unter dem Motto „Der Norden des Bezirks 4“, am 23.-24.10.2021.
Weitere Informationen findet ihr im PDF.
8. Stammtisch des Bezirks
AbgelaufenDer 8. Stammtisch 2021 unseres Bezirks findet am 20.9. von 20 bis 22 Uhr statt. Interessierte können sich bei unserer Bezirkswanderwartin (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) melden und bekommen dann den Teams Einladungslink zugeschickt.
Die Themen des Stammtischs variieren immer mal wieder zwischen Sicherheitsfragen, Fahrtenplanung und Empfehlungen, kleinen Vorstellungsrunden, Erlebnissen und aktuellen Paddelnews hin und her.