NRW Sportehrennadel

Kanuvereine und deren Mitglieder, Einzelmitglieder, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Freunde und Gönner unseres Sportes können für herausragende Verdienste um den Kanusport in Nordrhein-Westfalen geehrt werden.

Bedingungen der Sportehrennadel

Die NRW-Sportehrennadel – Kurzfassung für Kanuten
Die Silberne und Goldene Sportehrennadel können nur an Mitglieder des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen verliehen
werden.

Die Silberne Sportehrennadel
Männer 250 Wertungspunkte
Frauen 200 Wertungspunkte
Behinderte (50%) 200 Wertungspunkte

Die Goldene Sportehrennadel
Männer 400 Wertungspunkte
Frauen 320 Wertungspunkte
Behinderte (50%) 320 Wertungspunkte

Wertungszeitraum
Der Zeitraum für die Erfüllung der Bedingungen ist unbeschränkt.

 

Gewässerpunkte

Mit einem Punkt wird die Befahrung jedes Flusses oder Sees mit mindestens 15 Kilometern in einer Richtung fahrbarer
Länge sowie die Befahrung eines Flussabschnittes oder einer Küstenstrecke, die im Verzeichnis der Gewässerpunkte
aufgeführt sind, bewertet. Jedes Gewässer kann nur einmal als Gewässerpunkt gewertet werden, auch wenn es häufiger
befahren worden ist. Rund-, Dreiecks- und ähnliche Kurse auf Seen und Küsten werden nur dann bewertet, wenn
mindestens 15 Kilometer in einer Richtung zurückgelegt wurden.
Längere Fahrten auf Auslandsgewässern, die nicht im Verzeichnis der Gewässerpunkte aufgeführt sind, werden wie folgt
bewertet:
Flussfahrten: Je 100 km ergeben einen Gewässerpunkt.
Küstenfahrten: Je 50 km ergeben einen Gewässerpunkt, wobei ein Punkt bereits anerkannt wird, wenn der Fluss
(die Küste) auf mindestens 15 Kilometer befahren wurde, ein zweiter Punkt nach insgesamt 115 km
(65 km), ein dritter nach insgesamt 215 km (115 km) usw.
Stauseen, die als Folge von Flussregulierungen oder Verbauungen entstanden sind, bleiben Bestandteile des Flusses und
werden nur dann als Gewässerpunkt bewertet, wenn sie im Verzeichnis der Gewässerpunkte aufgeführt worden sind.
Auf den durch behördliche Festlegung gesperrten Gewässern/ Gewässerabschnitten können Gewässerpunkte nicht
erworben werden (siehe DKV-Sportprogramm).

Kilometerpunkte

Jeweils 135 km werden als ein Kilometerpunkt gewertet.
(Beispiel: 15 290 km = 113 km Punkte + nicht bewerteter Rest von 35 km.)
Die Kilometerberechnung erfolgt nach den Angaben in den amtlichen Flussführern (z B. Deutsches Flusswanderbuch,
Gewässerführer für NRW, Kanu-Wanderbuch für Nordwestdeutschland, Bayerisches Flusswanderbuch, DKV-Kanuführer
für Südwestdeutschland, DKV-Auslandsführer)
Weichen die Angaben der einzelnen Flussführer voneinander ab, wird in Zweifelsfällen der zuletzt aufgelegte
herangezogen. Ausnahmen sind Kilometeränderungen durch Gewässerbegradigungen nach der Befahrung.
Gewertet werden alle von dem zur Ehrung vorgeschlagenen Wandersportler persönlich gepaddelten Kilometer. Fahrten,
die im Schlepp erfolgten, mit Motor oder in Bootsarten, die nicht zum Kanusport gerechnet werden, sind nicht zu
berücksichtigen. Die Anrechnung der Kilometer erfolgt auch dann, wenn eine Gewässerstrecke wiederholt befahren
wurde.

Sonstiges

Jeder Bewerber hat das von der Geschäftsstelle des DKV zu beziehende Fahrtenbuch zu führen. In diesem Fahrtenbuch
müssen die befahrenen Flüsse und Kilometer zu ersehen und vom Vereinsvorstand oder Vereinswanderwart bestätigt
worden sein. Der Antrag auf Verleihung der silbernen oder goldenen Sport Ehrennadel muss auf den vorgesehenen
Formularen beim zuständigen Bezirkswanderwart gestellt werden. Letzter Termin ist jeweils der 30. September eines
jeden Jahres. Später eingereichte Anträge werden erst im folgenden Jahr berücksichtigt. Die Kosten der Anstecknadel
trägt der Kanu-Verband NRW.
In Fällen, bei denen die Erfüllung der Voraussetzungen zur Antragstellung strittig ist, entscheidet zunächst der
Wandersportwart des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen.

Verzeichnis der Gewässerpunkte

Die Gewässerpunkte sind in den älteren Ausgaben des Flussführers NRW verzeichnet. Der neu aufgelegte Flussführer NRW (2011) hat nur noch einen Hinweis auf einen download auf der homepage von KV NRW oder den Hinweis auf den Bezug über die Geschäftsstelle.

Um es zu vereinfachen, hier im Anhang liegt die offizielle Liste!

Flusspunkte