Wandersportabzeichen für die Jugend

Bedingungen für das Kinder-WSA

Das Kinder-Wandersportabzeichen (Bronze) erhält, wer im Kanusportjahr:
a) im Alter von 7 bis 10 Jahren insgesamt 100 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann,
b) im Alter von 11 bis 12 Jahren insgesamt 200 selbst gefahrene Kilometer nachweisen
kann.

Von dieser Gesamtzahl müssen für das Kinder-Wandersportabzeichen mindestens drei Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten, auch Teilnahme am Winterausgleichsprogramm) je Kanusportjahr von der Person unter der Aufsicht einer verantwortlichen Fahrtenleitung absolviert worden sein. Die Bestätigung vom Veranstalter muss vorliegen.

Kinder-Silber
Das silberne Kinder-Wandersportabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 9 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 600 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.

Kinder-Gold
Das goldene Kinder-Wandersportabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 11 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.100 Kilometern.
In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Kinder-Wandersportabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.
Für die Verleihung des bronzenen und silbernen Kinder-Wandersportabzeichens sind die Jugendvertretungen der Landes-Kanu-Verbände zuständig.

Die Verleihung des goldenen Kinder-Wandersportabzeichens erfolgt durch den Vorsitz der DKV-Jugend.

Bedingungen für das Jugend-WSA

Das Jugend-Wandersportabzeichen erhält, wer im Kanusportjahr:
a) im Alter von 13 bis 14 Jahren insgesamt 300 selbst gefahrene Kilometer nachweisen
kann,
b) im Alter von 15 bis 17 Jahren insgesamt 400 selbst gefahrene Kilometer nachweisen
kann.

Von dieser Gesamtzahl müssen für das Jugend-Wandersportabzeichen mindestens fünf Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten, auch Teilnahme am Winterausgleichsprogramm) je Kanusportjahr von der Person unter der Aufsicht einer verantwortlichen Fahrtenleitung absolviert worden sein. Die Bestätigung vom Veranstalter muss vorliegen.

Jugend-Silber
Das silberne Jugend-Wandersportabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 14 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs sowie ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien oder der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze nachzuweisen.

Jugend-Gold
Das goldene Jugend-Wandersportabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien und ein Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt.
In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wandersportabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.
Für die Verleihung des bronzenen und silbernen Jugend-Wandersportabzeichens sind die Jugendvertretungen der Landes-Kanu-Verbände zuständig.

Die Verleihung des goldenen Jugend-Wandersportabzeichens erfolgt durch den Vorsitz der DKV-Jugend.

Ansprechpartner

Eure Ansprechpartner im Bezirk 4: Christian und Jakob Meylahn