Liebe Freunde des Kanusports, Paddler und Wanderwarte des Bezirk 4,
in meinem Anschreiben zur Fahrtenbuchabgabe, dass Ihr am Donnerstag von Monika Beckmann und dem Verteiler der Geschäftsstelle als E-Mail erhalten habt, findet Ihr die aktuellen Anträge für das Wanderfahrerabzeichen der nächsten Auswertung.
Mit einer Nachricht vom Landesverband habe ich nun erst letzten Mittwoch die Information bekommen, dass aufgrund der nun geltenden Datenschutzrichtlinie, nur die neuen Anträge und korrekten (um die Datenschutzerklärung ergänzten) Formulare / Anträge zu nutzen sind.
Anträge, die mit der alten Version gestellt werden, können leider vom Landesverband und deren Beauftragten nicht mehr bearbeitet werden.
Dies finde ich, in so kurzer Zeit vor der Abgabe und Weiterleitung an mich sehr bedauerlich und schade.
Daher meine Bitte an Euch, kontrolliert und nutzt die korrekten Anträge und füllt die Formulare ggf. nochmals aus. Am Computer ist das „ausfüllen“ im pdf-Format möglich, um es dann ausgedruckt und von Euch unterschrieben, den zugehörigen Fahrtenbüchern beizulegen.
Im Anhang findet Ihr die Mail als Aushang für Eure Paddler in den Vereinen, und oder als Paddelpost für die Vereins-Internen Email-Verteiler. In der beiliegenden (pdf) sind ebenfalls nochmals die Links, die Euch auf die Seite des Deutschen Kanu-Verband leiten. Aber auch hier, die korrekten und für dieses Jahr gültigen Formulare.
die Fahrtensaison 2014/ 2015 geht Ende September zu Ende. Daher aus gegebenem Anlass nachstehend einige Erläuterungen zum Ausfüllen der persönlichen Fahrtenbücher.
Ich hatte in der letzten Saison deutlich über 200 Fahrtenbücher auszuwerten und durchzusehen. Dafür stehen mir aufgrund der vom DKV gesetzten Fristen nur wenige Tage (und da natürlich auch nur mein ohnehin sehr kurzer Feierabend) zur Verfügung. Damit diese Aufgabe also schnell und effektiv bewältigt werden kann, beachtet bitte beim Ausfüllen, Bearbeiten und bei der Vorauswertung der Fahrtenbücher unbedingt die folgenden Punkte:
Datenschutzerklärung: Ohne unterschriebene Datenschutzerklärung (bei älteren FB beim DKV (siehe oben) herunterladen, ausdrucken und einkleben) gibt es in Zukunft keine Einladung zur Wanderfahrerehrung und damit auch kein Wanderfahrerabzeichen (denn ich darf ja die Adresse nicht speichern …)! Solche Fahrtenbücher brauche ich auch gar nicht erst an den DKV wegen WFA Gold etc. weiter zu leiten, da sie dort nicht bearbeitet werden.
Ausfüllen der Fahrtenbücher leserlich, ohne Bleistift und nicht zu „platzsparend“ (meine Augen sind nicht mehr die allerbesten - eine Zeile pro Fahrt und nicht drei Fahrten pro Zeile - die Fahrtenbücher sind ja nicht so teuer, das man sich nicht alle paar Jahre ein Neues leisten könnte).
Die persönlichen Daten(auf S.3) müssen ausgefüllt und leserlich sein. Ich muss z.B. das Alter feststellen können (über 70 ?, Schüler/ Jugend wegen Mindest-km für WFA). Außerdem wird u.U. die Adresse benötigt (s.o.).
Gemeinschaftsfahrten (Bezirk, NRW, DKV, ICF) sollten in der Bemerkungsspalte (rechts!) erwähnt und besonders markiert sein (Textmarker ….). Dies vor allem, wenn die FB-Besitzer sehr viel „Prosa“ in der Bemerkungsspalte eingetragen haben (Vogelsichtungen, Pegel …). Nur wenn ich bei schneller Durchsicht feststellen kann, ob eine Gemeinschaftsfahrt absolviert wurde, kann ich Bronze bzw. Bronze Wdh. bestätigen. Am besten wird Datum und Art der Gemeinschaftsfahrt nochmal ausdrücklich am Schluss der Saison zusammen mit den Gesamt-km erwähnt (ggf. vom Vereinswanderwart).
Gemeinschaftsfahrten für das WFA sind nur solche, die im Bezirksprogramm bzw. im DKV Sportprogramm eingetragen sind. Veranstaltungen der Salzwasserunion (SaU) sind z.B. üblicherweise (leider) keine Gemeinschaftsfahrten. Ich kann nix dafür, das ist vom DKV so vorgegeben.
Training ist keine Wanderfahrt! (Holibu, Hüningen etc..wo auch immer) Diese km zählen nicht mit. Wenn also irgendwo Training steht oder kein Start und Ziel angegeben ist … ist das keine Wanderfahrt (Ausnahme: Bei Schüler/ Jugend wird das noch gewertet).
Km Angaben erfolgen ohne Nachkommastellen (auf- bzw. abrunden).
Saison Km aufaddieren am Schluss der Saison: Das müsst ihr schon selber machen – es ist nicht mein Job und wenn keine Summe da steht, kann ich auch nichts bestätigen (ich kontrolliere höchstens mal eure „Rechenkünste“)
Anträge für WFA Silber/ Gold etc. füllt ihr bitte auch selber aus und reicht diese fristgerecht ein.
Einstweilen wünsche ich Euch noch viel Spass beim Erpaddeln der weiteren Kilometer im Endspurt und beim Eintragen in das Fahrtenbuch.
DKV – Wanderfahrerabzeichen (WFA) für erwachsene Mitglieder (Alter am 1.10 des Sportjahres zählt)
Wanderfahrerabzeichen in Bronze Gewertet werden jeweils die Leistungen eines Kanusportjahres (01.10. bis 30.09.des Folgejahres) Die Bewerber müssen folgende Gesamt – km – Leistungen nachweisen. km – Leistungen Damen mind. 500 km
Damen (Behinderte) mind. 400 km Damen Senioren ab 70 Jahre mind. 400 km Damen Senioren ab 70 Jahre (Behinderte) mind. 325 km Herren mind. 600 km Herren (Behinderte) mind. 500 km Herren Senioren ab 70 Jahre mind. 500 km Herren Senioren ab 70 Jahre (Behinderte) mind. 425 km Gemeinschaftsfahrten: Die Bewerber müssen die Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt nachweisen.
Wanderfahrerabzeichen in Silber Wertungsraum unbegrenzt. km – Leistungen Damen mind. 3.200 km Damen (Behinderte) mind. 2.400 km Herren mind. 4.000 km Herren (Behinderte) mind. 3.200 km Gemeinschaftsfahrten: Die Bewerber müssen die Teilnahme an 5 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten nachweisen. Wovon zwei der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen. Schulungen: Die Bewerber müssen die Teilnahme an je einen Kurs über Ökologie (Gewässerschutz) und Sicherheitsaspekte nachweisen.
Wanderfahrerabzeichen in Gold Wertungsraum unbegrenzt. km – Leistungen Damen mind. 6.400 km Damen (Behindert) mind. 4.800 km Herren mind. 8.000 km Herren (Behindert) mind. 6.400 km Gemeinschaftsfahrten: Die Bewerber müssen die Teilnahme an 10 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten nachweisen. Wovon drei der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen. Schulungen: Die Bewerber müssen die Teilnahme an je einen Kurs über Ökologie (Gewässerschutz) und Sicherheitsaspekte nachweisen.
Fahrtenbuch:
Die Fahrten sind durch das Führen eines Fahrtenbuches des DKV nachzuweisen. In das Fahrtenbuch sind einzutragen: Datum, Gewässer, die Fahrtstrecke mit Anfangsund Endpunkt, sowie die zurückgelegten Kilometer. Bestätigungen: Die Eintragungen in das Fahrtenbuch müssen vom Vereinswandersportwart (bei Einzelmitgliedern vom dafür zuständigen Beauftragten des LKV) anschließend bestätigt werden und sind dem LKV – Wandersportwart bzw. dessen Beauftragten zur Gegenbestätigung jährlich vorzulegen. Kilometer: Es werden alle gefahrenen Kilometer gewertet. Die Kilometer der Fahrtenstrecken sind anhand der vom DKV herausgegebenen Flußführer und –karten zu berechnen. Sofern solche nicht vorhanden sind, müssen die Fahrtstrecken nach amtlichen Karten oder anhand der am Gewässer vorhandenen Kilometierung ermittelt werden. Weichen die Angaben der einzelnen Flußstrecken voneinander ab, so wird im Zweifelsfall diejenige herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fahrt gültig war. Ergeben sich hierbei Unterschiede, so gilt der zuletzt aufgelegte Flussführer. Gemeinschaftsfahrten: Gemeinschaftsfahrten i. S. dieser Bestimmung sind die im Sportprogramm des DKV ausgeschriebenen Fahrten. Sie dürfen sich nicht wiederholen, d. h., die gleiche Veranstaltung darf bei der Antragstellung nicht ein zweites Mal angegeben werden.
Die Landes – Kanu – Verbände bieten Fahrten an, die die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Großgewässer GG 2. Seengewässer SG 3. Ströme ST 4. Nicht schiffbare Gewässer NG 5. Wildwasser WW
Anmerkung: Unter Großgewässer sind z. B. zu verstehen die Nord- und Ostseeküste, Boddengewässer, der Bodensee und die Unterelbe nach dem Hamburger Hafen (ab ca. Wittenberge). Unter Seegewässerfahrten werden Fahrten auf Seen bzw. Seenlandschaften verstanden. Als Beispiel sind hier aufzuführen der Edersee oder die Seenplatte Mecklenburgs. Ströme sind die großen Flüsse wie Rhein, Weser, Donau und Elbe sowie alle übrigen Bundeswasserstraßen. Schließlich sind unter nichtschiffbaren Gewässern alle übrigen von Kanuwanderern genutzten Flüsse zu verstehen. Behinderte: Behinderte haben die Anerkennung mindestens 50%-iger Behinderteneigenschaft nachzuweisen.