Nach wie vor sind auch die Tourenpaddler*innen von den Einschränkungen des Sporttreibens während der Pandemiebetroffen. Durch die Kontaktbeschränkungen ergeben sich auch Auswirkungen auf den beliebten Wanderfahrer-Wettbewerb.Der Freizeitsportausschuss hat sich mit diesen Umständen auseinandergesetzt und folgende Regelung für das Kanusportjahr2021 getroffen:
WFA-Bronze
Die Bedingung der Kilometer-Anforderung für das „Bronze-Abzeichen“ (Ersterwerb und Wiederholung)Die schon 2020 halbierten Anforderungen der Kilometer-Leistung für das laufende Jahr werden erneut bestätigt. Die erforderlichen Kilometer sind:
Damen mind. 500 km -> 250 km
Damen (mit Behinderung)mind. 400 km -> 200 km
Damen Seniorinnen ab 70 Jahrenmind. 400 km -> 200 km
Damen Seniorinnen (mit Behinderung) ab 70 Jahrenmind. 325 km -> 163 km
Herren mind. 600 km -> 300 km
Herren (mit Behinderung)mind. 500 km -> 250 km
Herren Senioren ab 70 Jahrenmind. 500 km -> 250 km
Herren Senioren (mit Behinderung) ab 70 Jahremind. 425 km -> 213 km
Gemeinschaftsfahrten (GF)
Für die Beantragung der höherstufigen Abzeichen (Silber, Gold und Wiederholungen) muss auch weiterhin eine bestimmte Anzahl von Gemeinschaftsfahrten nachgewiesen werden. Den Interessenten sollte auch in Pandemiezeiten die Möglichkeit gegeben werden, diese Forderung zu erfüllen. Der DKV hat aus diesem Grund ein Interesse daran, dass Gemeinschaftsfahrten trotz der Pandemiebedingungen auch 2021 angeboten werden. Die Durchführung und Organisation muss selbstverständlich dem nach dem jeweils gültigen Hygienekonzept und den behördlichen Auflagen entsprechen. Für alternative Organisationsformen ist der DKV in diesem Jahr offen, auch wenn diese nicht unbedingt dem ideellen Gedanken einer Gemeinschaftsfahrt entsprechen – wie z.B. Kennenlernen fremder Gewässerreviere oder Treffen und Austausch mit vielen Kanufreund*innen. Für die Umsetzung und Anerkennung im WFA-System muss allerdings die Verwaltung ergänzt werden.
Dazu sollte der Veranstalter dem DKV über kanu-freizeitsport(at)kanu.de sein neues Format erläutern bzw. Änderungen des Termines oder Zeitraumes mitteilen. Nach kurzer Prüfung und Bestätigung wird die bisher angemeldete Gemeinschaftsfahrt in der Termindatenbank (Vernetzung mit eFB und Archiv WFA) ergänzt und Hinweise eingebracht. Das bedeutet für den Ausrichter: Der bisherige Eintrag in der Termindatenbank bleibt bestehen und wird mit den Hinweisen zu der Änderung ergänzt (z.B. Terminverschiebung, Ausdehnung des Zeitraumes, Änderung der Strecke etc.). Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Änderungen auch zukünftig nachvollziehbar sind. Die Teilnahmebestätigungen sind wie bisher vom Veranstalter zu organisieren.
DKV-Sicherheitsschulung oder DKV-Ökoschulung für die Beantragung eines WFA-Abzeichens
Als Voraussetzung für die Beantragung der Silber- und Gold-Abzeichen werden Schulungen in Sicherheit und Ökologie verlangt. Der DKV macht hiermit auf die Online-Formate aufmerksam, die über die DKV-Kanu-Akademie angeboten werden. Das digitale Angebot ergänzt die Präsenzschulungen der Vereine und Verbände, die unter Umständen nicht durchgeführt werden können.
Über die Bedingungen zum Wanderfahrerabzeichen für Schüler und Jugendliche im Kanusportjahr 2021 berät die Deutsche Kanjugend gesondert und wird ihre Entscheidung zeitnah bekannt geben.
Die Bedingungen zum Globus-Abzeichen werden von dieser Neuregelung nicht berührt.
Duisburg, 09.02.2021 DKV-FreizeitsportausschussBeitrag vom 07.05.2020: DKV-WANDERSPORTORDNUNG: CORONA-EINSCHRÄNKUNGEN
Liebe Freunde des Kanusports, Paddler und Wanderwarte des Bezirk 4,
die Paddelsaison 2018/19 ist letzten Montag zum Ende gekommen und es ist liegt mal wieder an der Zeit, die persönlichen Fahrtenbücher einzureichen.
Es gibt vom Kanu-Verband NRW ein paar Änderungen/Neuerungen, wie z.B. eine Neufassung der Wandersportordnung (diese findet Ihr auch im Anhang), aber auch viel Altbekanntes aus dem Vorjahr. Diese Informationen und Hilfe zu Eurer diesjährigen Auswertung als Vereinswanderwart(-in) habe ich Euch hier folgend zusammengetragen.
Wie in den letzten Jahren bin ich als Bezirkswanderwart auch wieder für die Jugendfahrtenbücher zuständig, sodass ihr diese zusammen mit den anderen Fahrtenbüchern mir abgeben könnt.
Im Anhang findet ihr als Führer eines privaten Fahrtenbuches und insbesondere auch als Vereinswanderwart ein paar Infos, die ihr unbedingt beachten solltet, damit Ihr mir der Bearbeitung der Bücher helfen könnt, und somit vielleicht nur wenige Nachfragen offenbleiben.
Bitte denkt daran, dass für die Verleihung der Wanderfahrerabzeichen ab der Stufe Silber immer ein persönlicher Antrag gestellt werden muss.
Frist zur Abgabe: Samstag den 12. Oktober 2019
Bitte sendet die Fahrtenbücher per Post an: Martin Georg Hachenberg, Nießenstrasse 53, 51103 Köln.
Alle weiteren wichtigen Informationen und Links zum Download findet ihr in der PDF: Anschreiben zur Fahrtenbuchabgabe
Die beiden Dateien "Das Elternmerkblatt" und die Vereinsauswertung als Exceldatei kann hier leider nicht hochgeladen werden, aber bei Gabriele Koch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! per email abgerufen werden
die Fahrtensaison 2014/ 2015 geht Ende September zu Ende. Daher aus gegebenem Anlass nachstehend einige Erläuterungen zum Ausfüllen der persönlichen Fahrtenbücher.
Ich hatte in der letzten Saison deutlich über 200 Fahrtenbücher auszuwerten und durchzusehen. Dafür stehen mir aufgrund der vom DKV gesetzten Fristen nur wenige Tage (und da natürlich auch nur mein ohnehin sehr kurzer Feierabend) zur Verfügung. Damit diese Aufgabe also schnell und effektiv bewältigt werden kann, beachtet bitte beim Ausfüllen, Bearbeiten und bei der Vorauswertung der Fahrtenbücher unbedingt die folgenden Punkte:
Datenschutzerklärung: Ohne unterschriebene Datenschutzerklärung (bei älteren FB beim DKV (siehe oben) herunterladen, ausdrucken und einkleben) gibt es in Zukunft keine Einladung zur Wanderfahrerehrung und damit auch kein Wanderfahrerabzeichen (denn ich darf ja die Adresse nicht speichern …)! Solche Fahrtenbücher brauche ich auch gar nicht erst an den DKV wegen WFA Gold etc. weiter zu leiten, da sie dort nicht bearbeitet werden.
Ausfüllen der Fahrtenbücher leserlich, ohne Bleistift und nicht zu „platzsparend“ (meine Augen sind nicht mehr die allerbesten - eine Zeile pro Fahrt und nicht drei Fahrten pro Zeile - die Fahrtenbücher sind ja nicht so teuer, das man sich nicht alle paar Jahre ein Neues leisten könnte).
Die persönlichen Daten(auf S.3) müssen ausgefüllt und leserlich sein. Ich muss z.B. das Alter feststellen können (über 70 ?, Schüler/ Jugend wegen Mindest-km für WFA). Außerdem wird u.U. die Adresse benötigt (s.o.).
Gemeinschaftsfahrten (Bezirk, NRW, DKV, ICF) sollten in der Bemerkungsspalte (rechts!) erwähnt und besonders markiert sein (Textmarker ….). Dies vor allem, wenn die FB-Besitzer sehr viel „Prosa“ in der Bemerkungsspalte eingetragen haben (Vogelsichtungen, Pegel …). Nur wenn ich bei schneller Durchsicht feststellen kann, ob eine Gemeinschaftsfahrt absolviert wurde, kann ich Bronze bzw. Bronze Wdh. bestätigen. Am besten wird Datum und Art der Gemeinschaftsfahrt nochmal ausdrücklich am Schluss der Saison zusammen mit den Gesamt-km erwähnt (ggf. vom Vereinswanderwart).
Gemeinschaftsfahrten für das WFA sind nur solche, die im Bezirksprogramm bzw. im DKV Sportprogramm eingetragen sind. Veranstaltungen der Salzwasserunion (SaU) sind z.B. üblicherweise (leider) keine Gemeinschaftsfahrten. Ich kann nix dafür, das ist vom DKV so vorgegeben.
Training ist keine Wanderfahrt! (Holibu, Hüningen etc..wo auch immer) Diese km zählen nicht mit. Wenn also irgendwo Training steht oder kein Start und Ziel angegeben ist … ist das keine Wanderfahrt (Ausnahme: Bei Schüler/ Jugend wird das noch gewertet).
Km Angaben erfolgen ohne Nachkommastellen (auf- bzw. abrunden).
Saison Km aufaddieren am Schluss der Saison: Das müsst ihr schon selber machen – es ist nicht mein Job und wenn keine Summe da steht, kann ich auch nichts bestätigen (ich kontrolliere höchstens mal eure „Rechenkünste“)
Anträge für WFA Silber/ Gold etc. füllt ihr bitte auch selber aus und reicht diese fristgerecht ein.
Einstweilen wünsche ich Euch noch viel Spass beim Erpaddeln der weiteren Kilometer im Endspurt und beim Eintragen in das Fahrtenbuch.
DKV – Wanderfahrerabzeichen (WFA) für erwachsene Mitglieder (Alter am 1.10 des Sportjahres zählt)
Wanderfahrerabzeichen in Bronze Gewertet werden jeweils die Leistungen eines Kanusportjahres (01.10. bis 30.09.des Folgejahres) Die Bewerber müssen folgende Gesamt – km – Leistungen nachweisen. km – Leistungen Damen mind. 500 km
Damen (Behinderte) mind. 400 km Damen Senioren ab 70 Jahre mind. 400 km Damen Senioren ab 70 Jahre (Behinderte) mind. 325 km Herren mind. 600 km Herren (Behinderte) mind. 500 km Herren Senioren ab 70 Jahre mind. 500 km Herren Senioren ab 70 Jahre (Behinderte) mind. 425 km Gemeinschaftsfahrten: Die Bewerber müssen die Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt nachweisen.
Wanderfahrerabzeichen in Silber Wertungsraum unbegrenzt. km – Leistungen Damen mind. 3.200 km Damen (Behinderte) mind. 2.400 km Herren mind. 4.000 km Herren (Behinderte) mind. 3.200 km Gemeinschaftsfahrten: Die Bewerber müssen die Teilnahme an 5 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten nachweisen. Wovon zwei der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen. Schulungen: Die Bewerber müssen die Teilnahme an je einen Kurs über Ökologie (Gewässerschutz) und Sicherheitsaspekte nachweisen.
Wanderfahrerabzeichen in Gold Wertungsraum unbegrenzt. km – Leistungen Damen mind. 6.400 km Damen (Behindert) mind. 4.800 km Herren mind. 8.000 km Herren (Behindert) mind. 6.400 km Gemeinschaftsfahrten: Die Bewerber müssen die Teilnahme an 10 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten nachweisen. Wovon drei der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen. Schulungen: Die Bewerber müssen die Teilnahme an je einen Kurs über Ökologie (Gewässerschutz) und Sicherheitsaspekte nachweisen.
Fahrtenbuch:
Die Fahrten sind durch das Führen eines Fahrtenbuches des DKV nachzuweisen. In das Fahrtenbuch sind einzutragen: Datum, Gewässer, die Fahrtstrecke mit Anfangsund Endpunkt, sowie die zurückgelegten Kilometer. Bestätigungen: Die Eintragungen in das Fahrtenbuch müssen vom Vereinswandersportwart (bei Einzelmitgliedern vom dafür zuständigen Beauftragten des LKV) anschließend bestätigt werden und sind dem LKV – Wandersportwart bzw. dessen Beauftragten zur Gegenbestätigung jährlich vorzulegen. Kilometer: Es werden alle gefahrenen Kilometer gewertet. Die Kilometer der Fahrtenstrecken sind anhand der vom DKV herausgegebenen Flußführer und –karten zu berechnen. Sofern solche nicht vorhanden sind, müssen die Fahrtstrecken nach amtlichen Karten oder anhand der am Gewässer vorhandenen Kilometierung ermittelt werden. Weichen die Angaben der einzelnen Flußstrecken voneinander ab, so wird im Zweifelsfall diejenige herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fahrt gültig war. Ergeben sich hierbei Unterschiede, so gilt der zuletzt aufgelegte Flussführer. Gemeinschaftsfahrten: Gemeinschaftsfahrten i. S. dieser Bestimmung sind die im Sportprogramm des DKV ausgeschriebenen Fahrten. Sie dürfen sich nicht wiederholen, d. h., die gleiche Veranstaltung darf bei der Antragstellung nicht ein zweites Mal angegeben werden.
Die Landes – Kanu – Verbände bieten Fahrten an, die die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Großgewässer GG 2. Seengewässer SG 3. Ströme ST 4. Nicht schiffbare Gewässer NG 5. Wildwasser WW
Anmerkung: Unter Großgewässer sind z. B. zu verstehen die Nord- und Ostseeküste, Boddengewässer, der Bodensee und die Unterelbe nach dem Hamburger Hafen (ab ca. Wittenberge). Unter Seegewässerfahrten werden Fahrten auf Seen bzw. Seenlandschaften verstanden. Als Beispiel sind hier aufzuführen der Edersee oder die Seenplatte Mecklenburgs. Ströme sind die großen Flüsse wie Rhein, Weser, Donau und Elbe sowie alle übrigen Bundeswasserstraßen. Schließlich sind unter nichtschiffbaren Gewässern alle übrigen von Kanuwanderern genutzten Flüsse zu verstehen. Behinderte: Behinderte haben die Anerkennung mindestens 50%-iger Behinderteneigenschaft nachzuweisen.