Ausschreibung: Neujahrsfahrt 1. Januar 2026

Inzwischen ist diese erste Bezirksfahrt des Jahres längst eine Tradition! Die Fahrt findet auf dem Rhein im komplett wintertauglich ausgerüsteten Seekajak bzw. Tourenboot statt, aber auch erfahrene SUPs sind gerne gesehen. Schwimmweste und Winterausrüstung (Trockenanzug o.ä.) sind Pflicht. Der Start ist beim Post SV Bonn, Ziel ist die Rampe hinter der Rodenkirchener Brücke linksufrig (24 km)

Treffen: 1. Januar 2025 bis 11 Uhr
Treffpunkt: Bootshaus des Post SV Bonn, Gottbergstraße 3, 53117 Bonn Graurheindorf.

Anfahrt zum Bootshaus aus Richtung Mondorfer Fähre. An der Straße Milchgasser Weg können Autos und Hänger nach Abladen gut geparkt werden. Umsetzen der Autos nach Köln: Wir treffen uns im Clubraum des Bootshauses und überlegen gemeinsam, wie viele Autos zum Zielort vorgesetzt werden müssen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollten hier Fahrgemeinschaften gebildet werden und nur so viele Autos vorgesetzt werden, wie notwendig.  Nachdem die Autofahrer nach Köln unterwegs sind, sollten alle anderen Paddler und Paddlerinnen alle Boote und die Ausrüstung schon zum Ufer  ringen. Abfahrt ist erst nach Rückkehr der Autofahrer!

Start: Gemeinsamer Start am Bootshaus zwischen 12:30/13:00

Material: Jeder bringt seine eigene komplette Ausrüstung samt geschottetem Tourenboot/Seekajak / SUP mit.

Abschluss: Nach der Fahrt kann im Bootshaus gemeinsam beim Plausch Kaffee / Tee getrunken werden, vielleicht bringt der eine oder andere auch Kuchen oder anderes Essbares mit? Evtl. sind auch Reste von der Sylvesterfeier vorhanden.

Meldeschluss: Vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, allerdings sollte man reichlich vor 11:00 Uhr da sein! Fahrtenleitung: Gabriele Koch, DOSB-Trainer B, Disziplinschwerpunkt Touring

Datenschutz: Bei der Fahrt werden Fotos und evtl. Videos gemacht, die auf der Vereins-, Bezirkshomepage veröffentlicht werden. Auch in den Medien des Deutschen Kanu-Verbandes können die Fotos Verwendung finden. Sollte jemand dies nicht wünschen, bitte der Fahrtenleitung melden; wir  versuchen, diese Personen dann nicht auf Fotos festzuhalten!

Haftung / Teilnahme auf eigene Gefahr:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die über die bestehende Haftpflichtversicherung hinausgehen. Jeder Teilnehmer:in ist verpflichtet, für eine ausreichende persönliche Ausrüstung, Schwimmfähigkeit und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen.

Informationen gibts ausführlich nochmal in der Ausschreibung