Informationen über die Kanujugend des Bezirks
Der Kanu-Verband hat als Jugendorganisation die Kanujugend NRW.
Die Sportjugend NW sowie die Jugendabteilungen der Sportfachverbände sind 1992 durch die Oberste Landesjugendbehörde öffentlich anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG (Aktenzeichen IV B 2- 6107 / D vom 22. Mai 1992).
Die Kanujugend des Bezirk 4 ist eine Untergliederung der Kanujugend NRW.
Die Kanujugend des Bezirk 4 ist die Jugendorganisation der kanusporttreibenden Vereine im Raum Köln-Bonn-Aachen. Die Kanujugend betreut ca. 7000 Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre in den Vereinen sowie 13 Kanuschulsportvereine bzw. -gruppen.
Aufgaben der Kanujugend des Bezirks
- Organisation und Durchführung von vereinsübergreifenden Jugendtreffen und Jugendfahrten
- Beratung und Unterstützung bei Anträgen (z.B. Landesjugendplan)
- Ehrungen für besondere sportliche Leistungen im Breitensport
- Organisatorische Vorbereitung für die Teilnahme der Jugendabteilungen der Kanuvereine an Veranstaltungen der Sportjugend NW sowie der Deutschen Sportjugend (z.B. Bundesjugendtreffen)
- bei Bedarf: Durchführung von Schulsportmeisterschaften auf Regierungsbezirksebene
- Beratung und Betreuung der Jugendwarte in den Vereinen; Vertretung der Interessen der Kanuvereine bei den Sportjugenden der Stadt- und Kreissportbünde
- Bereitstellung von Lehr- und Ausbildungsmaterial für Anfängerschulungen
- Bereitstellung von Bootsmaterial für besondere Maßnahmen der Vereine und Schulen; usw.
Ferner führt die Kanujugend des Bezirks Seminare und Lehrgänge zu folgenden Themen durch:
- Rechtsfragen
- Internet-Seminare
- Jugendschutzgesetze
- Finanzielle Förderung der Jugendabteilungen
- Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten bei Freizeiten
- Öffentlichkeitsarbeit, Selbstdarstellung und Werbung
- Mitbestimmung im Verein
- Selbstverwaltung der Jugendabteilung
- Umweltschutz
- Vorbereitung für Jugenderholungsmaßnahmen
Jugendordnung
Unsere aktuelle Jugendordnung des Bezirks 4 zum Download.