Wanderfahrerabzeichen – WfA

Hinweise zum Ausfüllen der Fahrtenbücher

Damit die Aufgabe, die Fahrtenbücher zu bestätigen, schnell und effektiv bewältigt werden kann, beachtet bitte beim Ausfüllen, Bearbeiten und bei der Vorauswertung der Fahrtenbücher unbedingt die folgenden Punkte:

  • Datenschutzerklärung: Ohne unterschriebene Datenschutzerklärung (bei älteren FB beim DKV (siehe oben) herunterladen, ausdrucken und einkleben) gibt es in Zukunft keine Einladung zur Wanderfahrerehrung und damit auch kein Wanderfahrerabzeichen (denn ich darf ja die Adresse nicht speichern …)! Solche Fahrtenbücher brauche ich auch gar nicht erst an den DKV wegen WFA Gold etc. weiter zu leiten, da sie dort nicht bearbeitet werden.
  • Ausfüllen der Fahrtenbücher leserlich, ohne Bleistift und nicht zu „platzsparend“ (meine Augen sind nicht mehr die allerbesten – eine Zeile pro Fahrt und nicht drei Fahrten pro Zeile – die Fahrtenbücher sind ja nicht so teuer, das man sich nicht alle paar Jahre ein Neues leisten könnte).
  • Die persönlichen Daten (auf S.3) müssen ausgefüllt und leserlich sein. Ich muss z.B. das Alter feststellen können (über 70 ?, Schüler/ Jugend wegen Mindest-km für WFA). Außerdem wird u.U. die Adresse benötigt (s.o.).
  • Gemeinschaftsfahrten (Bezirk, NRW, DKV, ICF) sollten in der Bemerkungsspalte (rechts!) erwähnt und besonders markiert sein (Textmarker ….). Dies vor allem, wenn die FB-Besitzer sehr viel „Prosa“ in der Bemerkungsspalte eingetragen haben (Vogelsichtungen, Pegel …). Nur wenn ich bei schneller Durchsicht feststellen kann, ob eine Gemeinschaftsfahrt absolviert wurde, kann ich Bronze bzw. Bronze Wdh. bestätigen. Am besten wird Datum und Art der Gemeinschaftsfahrt nochmal ausdrücklich am Schluss der Saison zusammen mit den Gesamt-km erwähnt (ggf. vom Vereinswanderwart).
  • Gemeinschaftsfahrten für das WFA sind nur solche, die im Bezirksprogramm bzw. im DKV Sportprogramm eingetragen sind. Veranstaltungen der Salzwasserunion (SaU) sind z.B. üblicherweise (leider) keine Gemeinschaftsfahrten. Ich kann nix dafür, das ist vom DKV so vorgegeben.
  • Training ist keine Wanderfahrt! (Holibu, Hüningen etc..wo auch immer) Diese km zählen nicht mit. Wenn also irgendwo Training steht oder kein Start und Ziel angegeben ist … ist das keine Wanderfahrt (Ausnahme: Bei Schüler/ Jugend wird das noch gewertet).
  • Km Angaben erfolgen ohne Nachkommastellen (auf- bzw. abrunden).
  • Saison Km aufaddieren am Schluss der Saison: Das müsst ihr schon selber machen – es ist nicht mein Job und wenn keine Summe da steht, kann ich auch nichts bestätigen (ich kontrolliere höchstens mal eure „Rechenkünste“)
  • Anträge für WFA Silber/ Gold etc. füllt ihr bitte auch selber aus und reicht diese fristgerecht ein.

DKV – Wanderfahrerabzeichen (WFA)

DKV – Wanderfahrerabzeichen (WFA) für erwachsene Mitglieder
(Alter am 1.10 des Sportjahres zählt)

Wanderfahrerabzeichen in Bronze

Gewertet werden jeweils die Leistungen eines Kanusportjahres (01.10. bis 30.09.des Folgejahres) Die Bewerber müssen folgende Gesamt – km – Leistungen nachweisen.
km – Leistungen

  • Damen mind. 500 km
  • Damen (Behinderte) mind. 400 km
  • Damen Senioren ab 70 Jahre mind. 400 km
  • Damen Senioren ab 70 Jahre (Behinderte) mind. 325 km
  • Herren mind. 600 km
  • Herren (Behinderte) mind. 500 km
  • Herren Senioren ab 70 Jahre mind. 500 km
  • Herren Senioren ab 70 Jahre (Behinderte) mind. 425 km

Gemeinschaftsfahrten:

Die Bewerber müssen die Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt nachweisen.

Wanderfahrerabzeichen in Silber

Wertungsraum unbegrenzt.
km – Leistungen

  • Damen mind. 3.200 km
  • Damen (Behinderte) mind. 2.400 km
  • Herren mind. 4.000 km
  • Herren (Behinderte) mind. 3.200 km

Gemeinschaftsfahrten:

Die Bewerber müssen die Teilnahme an 5 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten nachweisen.
Wovon zwei der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen.

Schulungen:

Die Bewerber müssen die Teilnahme an je einen Kurs über Ökologie (Gewässerschutz) und
Sicherheitsaspekte nachweisen.

Wanderfahrerabzeichen in Gold

Wertungsraum unbegrenzt.
km – Leistungen

  • Damen mind. 6.400 km
  • Damen (Behindert) mind. 4.800 km
  • Herren mind. 8.000 km
  • Herren (Behindert) mind. 6.400 km

Gemeinschaftsfahrten:

Die Bewerber müssen die Teilnahme an 10 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten nachweisen.
Wovon drei der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen.

Schulungen:

Die Bewerber müssen die Teilnahme an je einen Kurs über Ökologie (Gewässerschutz) und
Sicherheitsaspekte nachweisen.

Fahrtenbuch:

Die Fahrten sind durch das Führen eines Fahrtenbuches des DKV nachzuweisen.
In das Fahrtenbuch sind einzutragen: Datum, Gewässer, die Fahrtstrecke mit Anfangsund
Endpunkt, sowie die zurückgelegten Kilometer.

Bestätigungen:

Die Eintragungen in das Fahrtenbuch müssen vom Vereinswandersportwart (bei Einzelmitgliedern
vom dafür zuständigen Beauftragten des LKV) anschließend bestätigt werden und sind dem LKV –
Wandersportwart bzw. dessen Beauftragten zur Gegenbestätigung jährlich vorzulegen.

Kilometer:

Es werden alle gefahrenen Kilometer gewertet. Die Kilometer der Fahrtenstrecken sind anhand
der vom DKV herausgegebenen Flußführer und –karten zu berechnen. Sofern solche nicht vorhanden
sind, müssen die Fahrtstrecken nach amtlichen Karten oder anhand der am Gewässer vorhandenen
Kilometierung ermittelt werden.
Weichen die Angaben der einzelnen Flußstrecken voneinander ab, so wird im Zweifelsfall diejenige
herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fahrt gültig war. Ergeben sich hierbei Unterschiede, so gilt
der zuletzt aufgelegte Flussführer.

Gemeinschaftsfahrten:

Gemeinschaftsfahrten i. S. dieser Bestimmung sind die im Sportprogramm des DKV
ausgeschriebenen Fahrten. Sie dürfen sich nicht wiederholen, d. h., die gleiche Veranstaltung
darf bei der Antragstellung nicht ein zweites Mal angegeben werden.

Die Landes – Kanu – Verbände bieten Fahrten an, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Großgewässer GG
  2. Seengewässer SG
  3. Ströme ST
  4. Nicht schiffbare Gewässer NG
  5. Wildwasser WW

Anmerkung:

Unter Großgewässer sind z. B. zu verstehen die Nord- und Ostseeküste, Boddengewässer,
der Bodensee und die Unterelbe nach dem Hamburger Hafen (ab ca. Wittenberge).
Unter Seegewässerfahrten werden Fahrten auf Seen bzw. Seenlandschaften verstanden.
Als Beispiel sind hier aufzuführen der Edersee oder die Seenplatte Mecklenburgs.
Ströme sind die großen Flüsse wie Rhein, Weser, Donau und Elbe sowie alle übrigen
Bundeswasserstraßen.
Schließlich sind unter nichtschiffbaren Gewässern alle übrigen von Kanuwanderern genutzten Flüsse zu verstehen.
Behinderte: Behinderte haben die Anerkennung mindestens 50%-iger Behinderteneigenschaft nachzuweisen.